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Ehe - Trauung - Brautexamen

Zwei Traurringe liegen auf einem festlich gedeckten Tisch übereinander.

Eine wichtige Bibelstelle, die sich auf die Ehe bezieht, steht im Matthäusevangelium. Die Pharisäer wollen Jesus eine Falle stellen und fragen ihn, ob ein Mann seine Frau aus jedem beliebigen Grund aus der Ehe entlassen darf. Jesus antwortet ihnen: „Habt ihr nicht gelesen, dass der Schöpfer die Menschen am Anfang als Mann und Frau geschaffen hat und dass er gesagt hat: Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden, und die zwei werden ein Fleisch sein? Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ (Matthäus 19,4-6)
In diesem Text stecken wichtige Aussagen zum Wesen der Ehe: Gott hat die Menschen als Mann und Frau geschaffen. Die Ehe entspricht also dem Willen des Schöpfers. Die zweite Aussage bezieht sich auf das Gelingen der Ehe. Damit diese gelingt, muss der Mann (natürlich auch die Frau) Vater und Mutter verlassen. Denn Heirat setzt eine Loslösung aus der Abhängigkeit von den Eltern voraus. Die dritte Aussage gibt das Ziel der Ehe vor: Mann und Frau werden ein Fleisch sein. Und so sind sie Zeugen der Einheit zwischen Gott und dem Menschen. Von dieser Aussage Jesu leitet die katholische Theologie ihr Verständnis der Ehe als Sakrament ab.Viele tun sich schwer mit der Aussage Jesu: „Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ Brautleute versprechen sich bei der Trauung ewige Treue. Aber zugleich sehen sie die erschreckenden Zahlen der Ehescheidungen. Sie haben vielleicht selber im Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis miterlebt, wie zwei, die einander einmal über alles geliebt haben, sich voneinander weg entwickeln. Für Jesus entspricht die Unauflöslichkeit der Ehe dem ursprünglichen Willen Gottes und damit auch dem Wesen der ehelichen Beziehung zwischen Mann und Frau. Aber zugleich weiß Jesus, dass der Mensch dieses Ideal nicht immer zu erfüllen vermag. Bei der kirchlichen Trauung sollen die Eheleute sich von Gott gesegnet wissen und auch künftig darauf vertrauen können, dass Gott die beiden begleitet auf ihrem gemeinsamen Weg und stark macht, den Stürmen standzuhalten, vor denen keine Ehe gefeit ist. Die Ehe entspringt eben nicht nur dem menschlichen Willen, sondern verweist als Sakrament auf die bedingungslos geschenkte Liebe Gottes, aus der allein ein Miteinander auf Dauer möglich wird.

Gibt es Bedingungen für die katholische Trauung?

Das Sakrament der Trauung kann gespendet werden:

  • wenn Mann und Frau aus eigener Entscheidung und freiem Willen ein JA dazu sagen
  • wenn beide fest entschlossen sind, eine Lebensentscheidung füreinander zu treffen "bis der Tod uns scheidet"
  • wenn eine grundsätzliche Offenheit für Kinder vorhanden ist.

Als formale Voraussetzungen müssen u. a. gegeben sein:

  • wenigstens einer der Partner muss Mitglied der katholischen Kirche sein
  • keiner der Partner darf vorher eine, nach katholischem Eherecht gültige, Ehe geschlossen haben.


In der Regel müssen Sie vorher standesamtlich heiraten. Seit 2009 ist auch eine rein kirchliche Trauung gestattet. Diese ist allerdings zivilrechtlich nicht anerkannt und bedarf der Genehmigung durch den zuständigen Bischof.


Wann müssen wir uns mit der Pfarrei in Verbindung setzen?

Am besten ein Jahr – spätestens aber ein halbes Jahr – vor der geplanten Hochzeit. Dann kann frühzeitig geklärt werden, ob zu Ihrem Wunschtermin eine Hochzeit in unserer Pfarreiengemeinschaft möglich ist und es bleibt genug Zeit für das Brautexamen und die gemeinsame Gestaltung der kirchlichen Trauung. Zuständig ist die Pfarrei, in der Braut und/oder Bräutigam wohnen.


Was ist das Brautexamen?

Das Brautexamen, hört sich nur schlimm an, ist es aber nicht. Es ist ein, der Eheschließung vorausgehender, kirchenrechtlich vorgeschriebener, formaler Akt, bei dem ein trauungsberechtigter katholischer Priester oder Diakon die Personalien der Brautleute, ihre Freiheit von Ehehindernissen (z. B. Blutsverwandtschaft oder eine bereits bestehende Ehe) und den Ehewillen auf einem kirchenamtlichen Formular, dem Ehevorbereitungsprotokoll, feststellt. Das Ehevorbereitungsprotokoll wird von den Brautleuten und dem Priester oder Diakon unterschrieben, womit die Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigt wird.Nach der Trauung bestätigen auf diesem Formular die Trauzeugen und der assistierende Priester oder Diakon mit ihrer Unterschrift, dass die Eheleute sich das Sakrament der Ehe gespendet haben.

Was brauchen wir zur Anmeldung der Trauung beim Brautexamen?

Die Personalausweise und – wenn Sie nicht in einer Pfarrei unserer Pfarreiengemeinschaft getauft sind - die Taufbescheinigungen. Letztere dürfen aber nicht älter als sechs Monate sein und werden vom jeweiligen Taufpfarramt ausgestellt. Wichtig: Stammt einer der Partner aus dem Ausland, kann die Beschaffung der Taufbescheinigung länger dauern. Am besten kümmern Sie sich in diesem Fall frühzeitig darum.

Können wir auch woanders heiraten?

Ja, der Heimatpfarrer stellt dann eine Überweisung aus. Allerdings müssen Sie sich dort selber um einen Pfarrer oder Diakon kümmern und klären, ob zu Ihrem Wunschtermin die Kirche oder Kapelle frei ist.