Unsere Pfarrheime dienen in erster Linie der Seelsorge in den Pfarrgemeinden. Daher hat die Nutzung durch unsere kirchlichen Gruppierungen Vorrang vor privaten Vermietungen. Werden die Pfarrheime nicht für kirchliche Zwecke benötigt, so können diese für verschiedene Feierlichkeiten gemietet werden. Es gelten die jeweils gültigen Miet- und Nutzungsordnungen.
Hier die Zuständigkeiten für die einzelnen Pfarrheime:
Pfarrheim Neuendorf, Am Ufer 17a
Zuständig für Anfragen, Reservierungen, Vermietungen bzw. Vertragsabschlüsse:
Nicole Kringel, Pfarrsekretärin der Pfarreiengemeinschaft, Pfarrgasse 5, 56070 Koblenz,
Tel. 0261-81384.
Zuständig für Besichtigungen, Schlüsselübergabe und Abnahme:Heinz-Peter Geiter,
Tel. 0261-1293262 (tagsüber), 0261-800820 (abends)
Pfarrheim Kesselheim, Schöffengasse 4
Zuständig für Anfragen, Reservierungen, Vermietungen bzw. Vertragsabschlüsse:Nicole Kringel,
Pfarrsekretärin der Pfarreiengemeinschaft, Pfarrgasse 5, 56070 Koblenz,Tel. 0261-81384.
Zuständig für Besichtigungen, Schlüsselübergabe und Abnahme:Familie Perschke,
Kurfürst-Schönborn-Str. 51a, 56070 Koblenz, Tel. 0261-85472